JEDES Unternehmen muss sich um die Ausbildung von Brandschutzhelfern kümmern: Arbeitsschutzgesetz und ASR 2.2 verpflichten jedes Unternehmen dazu qualifiziert ausgebildete Brandschutzhelfer im Betrieb vorzuhalten. Wir bilden Sie und Ihre Mitarbeiter schnell und zu fairen Preisen zu qualifizierten Brandschutzhelfern aus.
Zu Beginn der Ausbildung zum Brandschutzhelfer erfahren die Teilnehmer alles Wichtige über die Grundlagen des Brandschutzes. Sie lernen z. B. wie Feuer entstehen können und was genau beim Löschen passiert. Anhand von Praxisbeispielen werden sie mit häufigen Brandursachen vertraut gemacht. Sie erfahren, was im Betrieb besonders feuergefährlich ist und was man bei Tätigkeiten mit leicht brennbaren Materialien beachten muss. Der Fokus liegt u. a. auch auf betriebsspezifischen Zündquellen und auf Brandgefahren bei bestimmten Produktionsabläufen.
In diesem Teil der Ausbildung steht die betriebliche Brandschutzordnung nach DIN 14096 im Blickpunkt. Die künftigen Brandschutzhelfer lernen, welche Inhalte eine betriebsspezifische Brandschutzordnung hat und welche Aspekte besonders wichtig sind. So erfahren sie alles zur Alarmierung der Belegschaft und über die betriebsspezifischen Brandschutzeinrichtungen. Weiter werden sie darüber informiert, was die Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) bedeutet und wozu sie in der Praxis notwendig ist. Weitere Lerninhalte sind, wie wichtig die Sicherstellung des eigenen Fluchtweges ist und wie sie das im Brandfall bewerkstelligen können.
Dieser Teil der Ausbildung beschäftigt sich mit dem Löschen eines Feuers. Es wird erläutert, welche verschiedenen Brandklassen (A, B, C, D und F) es gibt und worin sie sich unterscheiden, wie die unterschiedlichen Löschmittel wirken und welche sich für welche Art von Bränden eignen. Die Funktion und der Aufbau der im Unternehmen vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen werden verständlich erklärt und sie lernen, in welchen Bereichen und nach welchen Regeln z. B. Feuerlöscher oder Wandhydranten eingesetzt werden.
Dieser Teil der Ausbildung beschäftigt sich mit den besonderen Gefahren und Risiken bei einem Brand. Dabei werden unter anderem Gefährdungen durch Rauch- und Atemgifte wie beispielsweise Kohlenmonoxid näher erläutert sowie thermische Gefährdungen zum Beispiel durch Wärmestrahlung. Sie erfahren, wie sie sich und andere am besten vor diesen Gefahren schützen können. Ebenso werden mechanische Gefährdungen durch umhergeschleuderte Materialien bei einer Explosion angesprochen. Besondere betriebliche Risiken wie Fettbrände, Metallbrände oder hohe Brandlasten werden in den Blickpunkt gesetzt.
Das richtige Verhalten im Brandfall gehört zu den wichtigsten praxisorientierten Themen der gesamten Brandschutzhelfer Ausbildung. Hier wird alles Wissenswerte von der Alarmierung bis zur Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Betriebsangehörigen praxisnah vermittelt. Die Aufgaben nach der Brandschutzordnung Teil C werden erlernt – so zum Beispiel als Ansprechpartner für die Feuerwehr zu fungieren. Die sichere Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen, ohne sich selbst zu gefährden steht im Mittelpunkt. Weiter wird das fachgerechte Löschen brennender Personen angesprochen.
In dieser Praxisunterweisung wird den Ausbildungsteilnehmern die Auslösung, Funktion und Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen wie z. B. den Feuerlöschern konkret gezeigt. Die Einschätzung von konkreten Gefahrensituationen die Anerkennung eigener Grenzen und das Üben von Vorgehensweisen und Löschtaktiken wird praxisnah vermittelt. Der überwiegende Anteil sind dabei realitätsnahe Übungen an Simulationsgeräten und –anlagen (Firetrainer) statt. Die Leistungsfähigkeit und Wirkungsweise der Feuerlöscheinrichtungen in der Praxis werden durch die Ausbildungsteilnehmer real erfahren. Betriebsspezifische Besonderheiten und betriebliche Zuständigkeitsbereiche werden bei Bedarf eingewiesen.
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